XXL-Anhängervermietung.de
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Impressum

Verantwortlich:

XXL-Anhängervermietung.de

Transport- und Fahrdienstleistung
Martin Heinzinger

GFin: Jana Fuchs
Raiffeisengasse 1 a
85298 Scheyern

Kontakt:
Mobil: 0157 77 09 11 73

E-Mail: kontakt@xxl-anhängervermietung.de


 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

154/227/20844 FA Pfaffenhofen/Ilm


   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der XXL-Anhängervermietung.de

 

1. Übergabe

Der Mieter erhält das Fahrzeug von einem hierzu Bevollmächtigten oder von Herrn Martin Heinzinger, Raiffeisengasse 1 a in 85298 Scheyern im folgenden auch Vermieter genannt zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Das Fahrzeug wird im verkehrssicheren und einwandfreien Zustand an den Mieter übergeben. Etwa vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert. Der Mieter bestätigt dies, nachdem er den Anhänger geprüft hat, durch seine Vertragsunterschrift.

2. Rückgabe

Der Mieter gibt den von innen gesäuberten Anhänger an dem mit dem Vermieter vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück. Bei vorzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag laut aktueller Preisliste für den Überziehungszeitraum zu verlangen. Der Zustand des Anhängers wird nach der Rückgabe überprüft. Eventuell vorhandene Schäden werden mit bekannten Schäden anhand der vor der Übergabe festgestellten und im Mietvertrag dokumentierten Daten abgeglichen.

3. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jeder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur des beschädigten oder der Ersatzbeschaffung des zerstörten Anhängers entstehenden Mietausfalls. Der Vermieter ist in diesen Fällen berechtigt, pauschal für die Anzahl der Tage der tatsächlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer pro Tag den Tagespreis in Höhe von 35,00 € zu verlangen. Beiden Parteien des Mietvertrages bleibt nachgelassenen, einen höheren bzw. einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

4. Mietpreise

Der Mietpreis ist bei Übergabe fällig und berechnet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

5. Haftung des Vermieters

Steht das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht, diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle dieser Kündigung erhält der Mieter etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Für den Ausfall des Anhängers und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Mieter am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit haftet der Vermieter nur bei Vorsatz. Eine weitergehende Haftung – auch für grobe Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen.

6. Führerschein

Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss seit mindestens einem Jahr in Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis der Klasse 3 oder BE sein. Der Führerschein mit Personalausweis ist vor der Anhängerübergabe vorzulegen.

7. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter trägt dafür die Verantwortung, dass der Anhänger im Straßenverkehr nur von Personen geführt wird, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Auf § 21 StVG wird hingewiesen. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Verstößt der Mieter gegen diese Pflicht, so muss er im Schadensfall vollen Ersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten.

Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Zugfahrzeuges allein verantwortlich sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Jede Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus und der Plane wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Zugfahrzeug oder dem Ladegut des Mieters werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Anzeigepflicht

Bei einem Unfall ist die Polizei zwingend hinzuzuziehen und der Vermieter unverzüglich über den Unfallhergang (mit Skizze), die unfallbeteiligten Personen, die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge, etwaige Zeugen und das polizeiliche Aktenzeichen zu informieren. Eine mögliche Schuld an einem Unfall oder eine Haftung darf nicht anerkannt werden. Deren Beurteilung obliegt ausschließlich der Haftpflichtversicherung des Anhängers. Für Brand- oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß.

9. Auslandsfahrten

Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

 

10. Reinigungsgebühren

Wird bei Rückgabe des Anhängers festgestellt, dass der Mieter seinen Reinigungspflichten (siehe oben Pkt. 2) nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, so erhebt der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 €.

11. Reservierung und Rücktritt

Die Reservierung des Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei vom Mieter veranlassten bzw. zu vertretenen Rücktritt vom Vertrag sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen:

bis 3 Tage vor Mietbeginn 20 %;     bis 24 Stunden vor Mietbeginn 80 %;     bis 6 Stunden vor Mietbeginn 100%;

Dem Mieter bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages nachzuweisen.

12. Schäden am Fahrzeug

Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden von einem Meisterbetrieb / einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

13. Allgemeines

Der Mieter erhält den Anhänger im ordnungsgemäßen und fahrbereiten Zustand. Er verpflichtet sich, den Anhänger inklusive aller Auf- und Anbauten pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat. Der Anhänger wird bis zu Beginn der festgelegten Mietzeit am vereinbarten Orte an den Mieter übergeben. Der Mieter fährt das Fahrzeug selbst oder stellt und haftet für den Fahrer. Er ist dafür verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. Vor der Fahrzeugübernahme erhält der Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigter Einsicht in den Führerschein und Personalausweis des Mieters.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

15. Gerichtsstand

Sofern rechtlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten und unabhängig vom jeweiligen Streitwert aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht Pfaffenhofen/Ilm sachlich und örtlich zuständig.

 

 

Scheyern, den 01.03.2021

 

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Zusätzlicher Übergabepunkt nach telefonischer Absprache:

 

 

  Käthe-Paulus-Straße 5

  Ecke Kopernikussstraße

  85092 Kösching 

  InterPark Nordost

  Auf dem Gelände der

  Mein-Lagerplatz 24 GmbH und

  Anhängerzentrum Ingolstadt

 

 

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